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Bei Rezepten Gültigkeit beachten

Wer vom Arzt ein Rezept erhält, sollte deren unterschiedliche Gültigkeit beachten. Darauf weist die Landesapothekerkammer Hessen hin. Während das rosafarbene Kassen-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel nach vier Wochen verfällt, kann das blaue Rezept für Privat-Patienten drei Monate lang eingelöst werden. Ein gelbes Rezept gilt für Arzneimittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Dieses muss innerhalb von sieben Tagen in der Apotheke abgegeben werden. Ähnliches gilt für das weiße Rezept, auch T-Rezept genannt, das nur für die Wirkstoffe Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid gilt: Es verfällt nach nur sechs Tagen. Dagegen können sich Patienten mit einem grünen Rezept, auf dem der Arzt ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament empfiehlt, mit der Einlösung in der Apotheke Zeit lassen: Es ist uneingeschränkt gültig.