Medical Mirror

AGB

Lieferungs- und Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Die Lieferung von Informations- und Textmaterial und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge mit Stella Cornelius-Koch, Herausgeberin und Autorin des „Medical Mirror“ – im nachfolgenden verantwortliche Redakteurin genannt.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.

2. Honorare
Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung vorhandener und bereitgestellter Texte zur Veröffentlichung ist honorarpflichtig. Dies gilt auch für den Fall, dass die Texte nicht wortwörtlich, sondern nur deren Information veröffentlicht wird. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Bei zusätzlicher Online-Veröffentlichung ist – soweit nichts anderes vereinbart wurde – ein pauschaler Honorarzuschlag von 20 Prozent fällig.

Für die Beauftragung individueller Autorenaufträge wird ein Honorar berechnet, das sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes bemisst.

Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer.

Honorare sind sogleich nach der Veröffentlichung zur Zahlung fällig, spätestens einen Monat nach der Erklärung, dass der Beitrag angenommen ist.

Hat der Besteller nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung des Materials die Annahme erklärt, kann das Material ohne weitere Bindung an den Besteller anderweitig angeboten werden.

Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind für die Honorierung die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Wort (MFJ) bzw. der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) anzuwenden.

3. Urheberrecht
Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.

Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.

Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der verantwortlichen Redakteurin erlaubt. Dies gilt insbesondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung.

Holt der Besteller die Zustimmung nicht ein, hat er die verantwortliche Redakteurin von in diesem Zusammenhang geltend gemachten Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.

Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Besteller darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung der verantwortlichen Redakteurin nicht erfolgen. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen.

Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars fällig.

Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfremdet und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet.

Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt, und zwar in der Weise, dass sie keinen Zweifel an der Identität des Urhebers („Medical Mirror“, Stella Cornelius-Koch oder des jeweiligen Autors) und der Zuordnung zum einzelnen Beitrag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Beitrag entnehmen lässt.

Unterbleibt die Quellenangabe nach § 13 UrhG, oder verstößt der Besteller gegen § 14 UrhG, so hat die verantwortliche Redakteurin Anspruch auf Schadenersatz in Form eines Zuschlages von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich eventueller Verwaltungskosten. Der Besteller hat die verantwortliche Redakteurin von aus der Unterlassung des Urhebervermerkes oder Entstellung des Werkes resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

Das Material darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung weder in ein Datenbanksystem eingespeichert noch anderweitig elektronisch verwertet oder bearbeitet werden.

Die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten.

Der Besteller ist verpflichtet, der verantwortlichen Redakteurin ein Belegexemplar gem.
§ 25 Verlagsgesetz kostenlos zu liefern.

4. Haftungsausschluss
Die im „Medical Mirror“ veröffentlichten sowie die im Rahmen von Recherche- oder Autorenaufträgen erstellten Inhalte sind mit journalistischer Sorgfaltspflicht geprüft.

Die verantwortliche Redakteurin übernimmt jedoch keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Diese Einschränkung gilt auch für Beiträge anderer Autoren oder Unternehmen. Eine Haftung für die Inhalte fremder Internetseiten ist ausgeschlossen.
Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die im „Medical Mirror“ veröffentlichten Texte sowie etwaige individuell erstellte Recherchen und Artikel lediglich der Information dienen und keine ärztliche Diagnose ersetzen können und sollen. Personen mit ernsthaften Gesundheitsproblemen wird daher ausdrücklich empfohlen, einen Arzt oder anderen medizinisch ausgebildeten Therapeuten aufzusuchen.

5. Rechtswirksamkeit der Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen bzw. Formulierungen ganz oder teilweise nicht der geltenden Rechtslage entsprechen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit hiervon unberührt.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz des Bestellers, für die Rücklieferung der Sitz der verantwortlichen Redakteurin.

Gerichtsstand ist Bremen.

Stand: Februar 2019