Home
Über uns
Medical Mirror
Aktuell
Medizin News
Magazin
Weitere Themen
Abonnement
Veröffentlichungen
Rechercheservice
Autorenaufträge
Referenzen
Links
Kontakt
Impressum
AGB
home - medical-mirror - aktuell - magazin - sorglos-in-fern-laender-reisen.php

Sorglos in ferne Länder reisen

Sorglos in ferne Länder reisen

Für den Fall der Fälle sollten gesetzlich Versicherte eine private Auslandskranken-versicherung abschließen

„Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erleben“. An diesem Spruch ist einiges dran – vor allem, wenn man im Ausland plötzlich krank wird.

Zwar garantiert die Europäische Krankenversicherungskarte (s. unten) Bürgern aus den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz eine medizinische Grundversorgung. Das heißt: Gesetzlich Versicherte haben mit der Karte Anspruch auf medizinische Versorgungs-leistungen wie die Bürger des jeweiligen Landes. In anderen Ländern besteht dieser Anspruch nur dann, wenn mit diesen Staaten ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Wird man z. B. bei einer Reise in die USA krank, muss man daher die entstehenden Kosten selbst tragen. Dazu kommt: Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten maximal die Kosten, die sie auch für eine Behandlung im Inland übernehmen. Ist ein Rücktransport nach Hause erforderlich, müssen Versicherte dafür selbst aufkommen. Im Falle eines Fluges in einem Ambulanzflugzeug kann sich dies schnell auf mehrere zehntausend Euro summieren! Auch Behandlungskosten von privaten Gesundheitsdienstleistern im Ausland werden nicht übernommen.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät daher, bei Reisen in ferne Länder immer eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Was Sie dabei beachten sollten:

  • Preise vergleichen: Die Gebühren sind meist gering. Jahresverträge gibt es schon ab 5 Euro für eine Person, aber auch für das Dreifache. Bei mehreren Personen bzw. Kindern kann sich ein spezieller Familientarif (ab 15 Euro) lohnen.
  • Kleingedrucktes lesen: In einigen Policen schlummern unbequeme Klauseln. Chronisch Kranke sollten auf einen Vertrag achten, der eine Zahlung nur ausschließt, wenn eine Behandlung im Ausland geplant war oder die Behandlung aufgrund ärztlicher Diagnose bereits vor Reiseantritt feststand. Vor Abreise zur Sicherheit eine Unbedenklichkeitserklärung vom behandelnden Arzt geben lassen.
  • Rücktransport einschließen: Er gehört zu den wichtigsten Punkten auf der Leistungsliste. Auch privat Versicherte sollten vorsichtshalber eine Auslandskrankenversicherung abschließen, um sich im Notfall den Rücktransport zu sichern oder die Selbstbeteiligung zu schonen.
  • Selbstbeteiligung meiden: Verlangt die Versicherung eine Selbstbeteiligung: besser die Finger davon lassen!
  • Schutzdauer prüfen: Übliche Tarife decken nur Reisen bis zu einer Dauer von sechs bis acht Wochen ab. Wer sich z. B. wegen einer Weltreise, eines Praktikums oder einer Au-pair-Stelle länger im Ausland aufhält, benötigt eine spezielle Police mit Langzeitschutz.
Tipp: Um sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen, sollten Sie sich vor besonders teuren Behandlungen im Ausland per Fax die Kostenübernahme von Ihrer Versicherung bestätigen lassen.

Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC)
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ersetzt in den meisten europäischen Ländern den Krankenschein. Sie wird beim Vertragsarzt, dem Vertragskrankenhaus (Adressen im Hotel oder bei der Reiseleitung erfragen) oder zusammen mit dem Rezept in der Apotheke vorgelegt. Wer noch keine Karte hat, sollte diese spätestens zwei Wochen vor Reiseantritt bei seiner Krankenkasse anfordern. Bei einigen neueren Krankenversichertenkarten ist die blaue EHIC bereits auf der Rückseite aufgedruckt.

Erscheinungsdatum: 21.05.2010  Ausgabe: MM-10-10

einen Schritt zurück

Medical Mirror  
Inh. Stella Cornelius-Koch E-Mail: info@medical-mirror.de
Louise-Böhm-Weg 6, 28357 Bremen Tel.: 0421/25 75 282 Fax: 0421/25 75 283