Hat das Kind schiefe Zähne, wird oft eine Behandlung beim Kieferorthopäden nötig. Doch Vorsicht: Eltern sollten vorher den Heil- und Kostenplan genau prüfen, rät die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).
So können sich darin Leistungen verbergen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt werden. Bei starken Zahnfehlstellungen übernehmen die Kassen zunächst 80 Prozent der Kosten für die Behandlung des ersten Kindes, für das zweite Kind 90 Prozent. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet die Kasse den Eigenanteil zurück. Damit soll sichergestellt werden, dass die nicht immer angenehme Behandlung konsequent durchgehalten wird. Anders bei privaten Zusatzleistungen: Diese Kosten, die stark variieren können, müssen komplett selbst bezahlt werden. Die UPD rät daher, in jedem Fall eine Zweit- oder Drittmeinung einzuholen. Die Kontaktdaten der UPD-Beratungsstellen gibt es im Internet unter www.upd-online.de oder unter der kostenfreien Tel-Nr. 0800 0 11 77 22 (Mo-Fr. 10-18 Uhr).
Erscheinungsdatum: 21.05.2020
Ausgabe: MM-10-10 |