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Neuer „Gelber Schein“ ab 2016

Ab dem 1. Januar 2016 bekommt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch „gelber Schein“ genannt, ein neues Gesicht.

Der aktualisierte Mustervordruck besteht aus einem vier- statt wie bisher dreiteiligen Formular-satz: Neben der Ausfertigung für den Arzt erhalten Arbeitgeber und Krankenkasse weiterhin einen Durch-schlag. Neu ist ein Durchschlag für den Patienten. Weitere wichtige Änderung: Bislang haben Krankenkassen nach dem Ende der Entgeltfortzahlung (meist ab der 7. Woche) einen „Auszahlschein“ an den Versicherten gesandt. Diesen musste der Patient nach Ausfüllung durch den Arzt für den Bezug des Krankengeldes zurück an die Krankenkasse schicken. Zukünftig wird hierfür gleich die AU-Bescheinigung genutzt. Da der Kranken-kasse die Angaben des Arztes zukünftig schneller vorliegen, soll auch die Krankengeldzahlung ohne zeitliche Verzögerung erfolgen.